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Neues EU-Bio-Recht: Qualität vor Schnelligkeit gefordert


EU-Bio-Siegel © Standard Studio / shutterstock

Welche Änderungen durch das neue Bio-Recht ab 1.1.2021 auf die Unternehmen zukommen und wo die Ausarbeitung der konkreten Regeln steht, stand im Mittelpunkt einer Kongress-Veranstaltung des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) auf der Biofach.


Rechtsakte nach ersten Erfahrungen veränderbar


Nicolas Verlet von der EU-Kommission betonte die gute Zusammenarbeit von allen Beteiligten. Aktuell stehen die Themen Kontrolle, Importe und Tierhaltung im Mittelpunkt der Beratungen mit den Mitgliedstaaten. Verlet wies auf den hohen Zeitdruck hin, um das Recht bis Ende des Jahres zu komplettieren. Der Kommissionsvertreter zeigte sich aber optimistisch, die Verhandlungen bis zum Sommer abschließen zu können – und betonte, dass es auch jederzeit möglich sei, die Rechtsakte nach ersten Erfahrungen erneut anzupassen.


Prozessansatz der Ökokontrolle stärken


Laut Georg Eckert, Europäischer Öko-Kontrollstellenverband (EOCC), ist es wichtig, mit der Öko-Kontrolle alle Bereiche in den Blick zu nehmen, bei denen es Abweichungen geben kann. Entscheidend sei, den Prozessansatz der Öko-Kontrolle zu stärken. Es greife zu kurz, den Fokus einseitig auf Pestizid-Kontaminationen zu richten. Bei den Bio-Zertifikaten, die künftig gelten werden, führe laut Eckert der freiwillige Teil zu mehr Uneinheitlichkeit. Für funktionale Kontrollregeln sei insgesamt noch einige Arbeit zu erledigen.


Rechtssicherheit der Betriebe muss im Mittelpunkt stehen


Martin Ries aus dem baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium sieht intensiven Beratungsbedarf bei den ausstehenden Regeln. Für die EU-Staaten und Bundesländer sei es in der Kürze der ausbleibenden Zeit sehr ambitioniert, das neue Öko-Recht zu implementieren. Ries betonte, dass die Rechtssicherheit für die Betriebe im Mittelpunkt stehen müsse. Die neue Verordnung dürfe nicht zum Hemmnis der Bio-Entwicklung werden. Der Ministeriumsvertreter forderte, dass es auch möglich sein müsse, Umstellungsware in Mischfuttermitteln einzusetzen. Die EU-Kommission forderte Ries auf, die Integrität von Waren aus Drittländern besser zu sichern.


Viel Arbeit in Regeln für Bio-Tierhalter investiert


Peter Röhrig, BÖLW, lobte das große Engagement aller Verhandlungspartner. Damit die ausstehenden Regeln praxistauglich würden, müsse unbedingt Qualität vor Schnelligkeit gehen. Da der Zeitplan bis 1.1.2021 sehr eng sei, sollte ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Öko-Verordnung erwogen werden. Viele Fragen seien noch nicht zufriedenstellend beantwortet. So seien etwa die Pläne der EU-Kommission für Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Bio-Verarbeiter noch nicht geeignet, damit die Lebensmittelmittelsicherheit gewährleistet bleibt. Gut sei, dass in den vergangenen Wochen viel Arbeit in gute Regeln für Bio-Tierhalter investiert wurde und damit wichtige Verbesserungen erreicht werden konnten.


Röhrig betonte, dass das Bio-Recht so gestaltet sein müsse, dass die Transformation des gesamten Agrar- und Ernährungssystem erreicht werden könne. Ein gutes Bio-Recht unterstütze die Ziele des europäischen Green Deal.

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